- Einfuhrbeschränkung
- Einfuhrrestriktion, Importbeschränkung, Importrestriktion; Beschränkung (1) der Einfuhr i.Allg., (2) der Einfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen, (3) der Einfuhr aus bestimmten Ländern. Nicht zur eigentlichen E. rechnen allgemeine Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der ⇡ Zahlungsbilanz.- Vgl. auch ⇡ tarifäre Handelshemmnisse, ⇡ nicht tarifäre Handelshemmnisse, ⇡ Einfuhrkontingentierung, ⇡ Einfuhrverbot, ⇡ Einfuhrzoll, ⇡ Protektion.
Lexikon der Economics. 2013.